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Interessante News vom SSV
ab 01.01.2022 ist das Ringkorn beim Stwg 90 als bewilligtes Hilfsmittel freigegeben
Text aus den SSV News vom 12.07.2021
 
 

Achtung Schützen beachtet die Änderung im Gesetz, gilt ab dem 01. Januar 2020:

Das Transportieren von Feuerwaffen, ohne Waffe und Munition zu trennen (nach Art. 34 Abs. 1 Bst. n des Waffengesetzes und Art. 51 der Waffenverordnung), wird mit 300 Franken gebüsst und nicht mehr mit einem Strafverfahren verfolgt. Gemäss Waffenverordnung darf sich während dem Transport in Magazinen keine Munition befinden.
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